Das Scharfrichteramt bildete sich im Zusammenhang mit der Professionalisierung des gesamten Strafvollzugs im Verlauf des 13. Jahrhunderts und der Entstehung des Gerichtswesen und des ersten deutschen Gesetzbuches.
Zu den direkten Aufgaben des Scharfrichters gehörte, die eigentliche Hinrichtung und die Folter zur Geständniserzwingung als Teil des Gerichtsverfahrens. Auch für die Durchführung von Körper- und Ehrenstrafen war er zuständig. Daneben musste er auch oft weitere unangenehme und geächtete Aufgaben übernehmen − z. B. die Kloakenreinigung, das Abschneiden und das Bestatten von Selbstmördern, die Aufsicht über Beleuchtung, den technischen Zustand von den Folterwerkzeugen und über die Prostituierten. Die letzte Funktion, zum Schein administrativ, war im Wesentlichen die Kuppelei und die Zuhälterei.
Das Scharfrichteramt
Der Scharfrichter hat ein Stammgehalt von der Stadt und einen Naturallohn bekommen. Nicht jede Stadt konnte sich einen Scharfrichter leisten. In diesem Fall wurde er aus einer reicheren Stadt geliehen. Auf eine rasche Hinrichtung haben die Henkerkompetenzen einen Einfluss ausgeübt. Um den Beruf des Henkers auszuüben, war im Mittelalter eine solide Ausbildung nötig. Der Auszubildende musste lernen, den Kopf des zur Hinrichtung Verurteilten vom Rumpf zu trennen, ohne allerdings dessen Kopf oder Rumpf versehentlich zu zerteilen. Das Rädern musste gut durchgeführt werden können, sodass alle Knochen brachen, und der Tod am Galgen musste möglichst rasch eintreten. Bei Verstümmelungsstrafen hatte der Henker dafür zu sorgen, dass die Wunde nach Vollstreckung der Urteile verbunden wurde, denn der Verurteilte durfte nicht nach der für ihn gerechten Bestrafung verbluten. Wenn eine Hinrichtung misslang, wurde der Henker vom Volk gelyncht oder bekam eine Haftstrafe.
Der Scharfrichter und andere Einwohner
Trotz der hohen Qualifikation wollte niemand etwas mit den Henkern zu tun haben. Sie wurden von dem normalen Bürgertum gemieden und blieben unter sich. Ein Henkersohn konnte keinen anderen Beruf als den des Henkers erlernen. Geheiratet werden konnte ebenfalls nur unter Henkerfamilien. Es galt als anstößig, mit einem Henker durch versehentliches Zusammenstoßen in Kontakt zu kommen (in der Kirche oder in der Taverne). Die Henker sind oft schnell reich geworden, was auch schlecht bei den Leuten angesehen war. Das Haus des Henkers befand sich am Stadtrand, neben Häusern von Totengräbern und öffentlichen Häusern. Aus allen diesen Gründen entstanden sogenannte Scharfrichter-Sippen.
Glatzer Scharfrichter
Glatz, hatte als einzige Stadt in der Region, im 16 Jh. einen angestellten Scharfrichter. Der erste bekannte Henker Lorenz Volkmann wurde in den Glatzer Quellen cirka im Jahr 1569 erwähnt. Einer der bekanntesten Glatzer Henker war Christopher Kühn. In der Mitte des 17. Jhs. hatte er außer der Folterkammer in Glatz auch eine Meisterei in Albendorf, Wünschelburg, und wahrscheinlich auch in Ottmachau. Aus Ottmachau stammte seine Frau Anna Catharina Hildebrandt, die Tochter des Ottmachauer Henkers. Nach den Quellen ist Kühn ein Verbrecher geworden. Nach den Quellen haben sich die Glatzer Scharfrichter auch mit der Medizin beschäftig. Viele Einheimische haben dagegen aufbegehrt. Die Scharfrichter: Christopher Kühn und Hans Gottschalk wurden von der Stadtführung entlassen.